UNIVERSITÄT REGENSBURG - W3 Programmierung und Software Engineering

In der neu gegründeten Fakultät für Informatik und Data Science ist eine Professur der Besoldungsgruppe W3 für Programmierung und Software Engineering im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

Frist: 28.07.2023

Der/die Stelleninhaber*in (m/w/d) soll in Forschung und Lehre Themen in den Bereichen Programmierung (z. B. Methodik, Programmqualität, fortgeschrittene Programmierkonzepte, Programmierstile und Programmiersprachen) und Software Engineering (z. B. Konstruktion von Software-Systemen und Schnittstellen, Anforderungsanalyse, Software-Architektur und -Qualität, Software-Tests, Vorgehensmodelle, empirische Methoden im Software Engineering, Software Engineering und AI) behandeln.

Der/die Kandidat*in muss durch seine/ihre Forschungsarbeiten akademische Exzellenz nachweisen, z. B. mittels Publikationen in einschlägigen, hochrangigen Zeitschriften der Informatik und bei renommierten, internationalen Konferenzen der Informatik. Die erfolgreiche Einwerbung und Durchführung kompetitiver Drittmittelprojekte sowie eine hohe Sichtbarkeit in der internationalen, wissenschaftlichen Community werden erwartet.

Der/die Stelleninhaber*in soll den weiteren Aufbau der neuen Fakultät für Informatik und Data Science mitgestalten und wirkt an den Bachelor- und Masterstudiengängen der Fakultät maßgeblich mit. Die Lehre beinhaltet die Grundausbildung in Programmierung und Software Engineering. Einschlägige Lehrerfahrung ist aufzuzeigen. Die Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung wird vorausgesetzt.

Der/die Stelleninhaber*in soll sich zusammen mit anderen Fachrichtungen an der Fakultät am Aufbau von Strukturen zum Forschungstransfer mit in der Region ansässigen, international arbeitenden Industrieunternehmen u. a. in den Bereichen Automotive, Maschinenbau und Sensorik beteiligen. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Kolleg*innen anderer Fakultäten ist gewünscht.

Einstellungsvoraussetzungen sind nach Art. 57 Abs. 1 BayHIG neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die durch eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen, die auch außerhalb des Hochschulbereichs erbracht sein können, nachgewiesen oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht werden. Die Leitung einer Nachwuchsgruppe stellt unter den in Art. 98 Abs. 10 Satz 5 BayHIG genannten Voraussetzungen eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung dar.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der Universität Regensburg ein besonderes Anliegen (nähere Informationen unter www.uni-regensburg.de/familienservice). Um den Gleichstellungsauftrag zu erfüllen und die Zahl ihrer Professorinnen zu erhöhen, fordert sie qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden, Schriftenverzeichnis und bis zu fünf Publikationen) sind ausschließlich in digitaler Form (PDF-Format, eine Datei) bis zum 28.07.2023 an den Dekan der Fakultät für Informatik und Data Science, Prof. Dr. Christian Wolff, Universität Regensburg, D-93040 Regensburg, E-Mail: Dekanat.Informatik@verwaltung.uni-regensburg.de zu richten.
Die englische Fassung des Ausschreibungstextes finden Sie unter www.uni-regensburg.de/universitaet/stellenausschreibungen/professuren.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter:
www.uni-regensburg.de/datenschutz