FAU ERLANGEN-NÜRNBERG - W3 Data und Software Engineering

Die Technische Fakultät besetzt im Department Informatik zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine W3-Professur für Data und Software Engineering im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

Frist: 19.04.2023

Zu den Aufgaben gehört, das Fachgebiet in Forschung und Lehre angemessen zu vertreten. Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) verfügen über eine heraus­ragende Forschungs­bilanz an der Schnittstelle von Software Engineering und Daten­management sowie das Potenzial, diese Fach­gebiete kombiniert weiterzu­entwickeln, auch in Kooperation mit weiteren Einheiten der Universität. Wir erwarten heraus­ragende Forschung, z.B. auf den folgenden Gebieten: Datengetriebenes Software Engineering; Bau von effizienten Systemen, die Data Engineering unterstützen (z.B. Datenbanken auf neuer Hardware und in der Cloud); Methoden des Software-Engineerings für Daten­management-Systeme; Data Engineering Pipeline (z.B. Schema­abgleich, Daten­integration, Daten­bereinigung und Informations­extraktion); Data Engineering für maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz; Testen datenintensiver Software-Systeme; variantenreiche Datenbanksysteme. Die Lehre soll das bestehende Angebot auf den Gebieten Software Engineering und Daten­management ergänzen, dies sowohl für die Informatik als auch für angrenzende Studiengänge (wie z.B. Data Science und Wirtschafts­informatik).

Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschul­studium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissen­schaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird und darüber hinaus zusätzliche wissen­schaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleich­wertige wissen­schaftliche Leistungen nach­gewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschul­bereichs oder im Rahmen einer Junior­professur erbracht sein können.

Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Das 52. Lebensjahr darf zum Zeitpunkt einer beamten­rechtlichen Ernennung noch nicht vollendet sein. Ausnahmen von dieser Alters­grenze sind gemäß Art. 60 Abs. 3 Satz 2 BayHIG nur in dringenden Fällen möglich.

Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbst­verwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Dritt­mitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englisch­sprachigen Lehre wird gewünscht.

Die FAU verfolgt eine Politik der Chancen­gleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Schwer­behinderten (m/w/d) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berück­sichtigt. Bewerbungen von Wissen­schaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein Familie in der Hochschule e.V. und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriften­verzeichnis, Lehr­konzept und Forschungs­konzept jeweils max. zwei Seiten, Dritt­mittel­einwerbungen, Zeugnisse und Urkunden), vorzugsweise in englischer Sprache, web­basiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 19.04.2023 erwünscht, adressiert an den Dekan der Technischen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter tf-dekan@fau.de sehr gerne zur Verfügung.