UNIVERSITÄT REGENSBURG - Professur (W3) für Nachvollziehbare Künstliche Intelligenz in der Betrieblichen Wertschöpfung

In der Fakultät für Informatik und Data Science ist eine Professur der Besoldungsgruppe W3 für Nachvollziehbare Künstliche Intelligenz in der Betrieblichen Wertschöpfung im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

Frist: 28.02.2023

Forschungsthemen des/der Stelleninhabers/in (m/w/d) sollen sowohl Methoden in den Themengebieten Transparenz, Erklärbarkeit und Accountability von KI-Systemen (z. B. Entwicklung und Evaluation von Ansätzen zur Erklärbarkeit der Entscheidungen maschineller Lernverfahren; nachvollziehbare KI-Systeme by Design; Algorithmic Bias und algorithmische Diskriminierung; Auswirkungen der Nachvollziehbarkeit von KI-Systemen auf deren Akzeptanz, Nutzung und Adoption) als auch zugehörige anwendungsorientierte Fragestellungen mit Fokus auf die verteilte Wertschöpfung in und zwischen Unternehmen und Organisationen betreffen. Zudem wird eine Beteiligung an Kooperationen innerhalb des KI-Netzwerks Bayern und hier insbesondere mit den themennahen Verbünden erwartet.

Der/die Kandidat/in muss durch seine/ihre Forschungsarbeiten akademische Exzellenz nachweisen, z.B. mittels Publikationen in einschlägigen, hochrangigen Zeitschriften und bei renommierten, internationalen Konferenzen. Die erfolgreiche Einwerbung und Durchführung kompetitiver Drittmittelprojekte sowie eine hohe Sichtbarkeit in der internationalen, wissenschaftlichen Community werden erwartet.

Der/die Stelleninhaber/in soll den Aufbau der neuen Fakultät für Informatik und Data Science mitgestalten und wirkt an den Bachelor- und Masterstudiengängen der Fakultät maßgeblich mit. Einschlägige Lehrerfahrung ist nachzuweisen. Die Stelle ist dem Fachbereich Wirtschaftsinformatik / Information Systems zugeordnet. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Kollegen/innen anderer Fakultäten ist ausdrücklich gewünscht. Die Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung und an der Lehre wird vorausgesetzt.

Einstellungsvoraussetzungen sind nach Art. 57 Abs. 1 BayHIG neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die durch eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen, die auch außerhalb des Hochschulbereichs erbracht sein können, nachgewiesen oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht werden. Die Leitung einer Nachwuchsgruppe stellt unter den in Art. 98 Abs. 10 Satz 5 BayHIG genannten Voraussetzungen eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung dar.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der Universität Regensburg ein besonderes Anliegen (nähere Informationen unter www.uni-regensburg.de/familienservice). Um den Gleichstellungsauftrag zu erfüllen und die Zahl ihrer Professorinnen zu erhöhen, fordert sie qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden, Schriftenverzeichnis mit den wichtigsten Publikationen) sind ausschließlich in digitaler Form (PDF-Format, eine Datei) bis zum 28.02.2023 an den Dekan der Fakultät für Informatik und Data Science, Universität Regensburg unter berufungen.informatik@ur.de zu richten.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.uni-regensburg.de/datenschutz/.