UNIVERSITÄT BAYREUTH - W3 Mobile Computing und Telemedizin

Die Universität Bayreuth ist eine forschungsorientierte Universität mit international kompetitiven und interdisziplinär ausgerichteten Profilfeldern in Forschung und Lehre. An der Universität Bayreuth ist zum Aufbau des Medizincampus Oberfranken in der Fakultät für Mathematik, Physik und Informatik zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine W3-Professur für Mobile Computing und Telemedizin im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu besetzen.

Frist: 16.03.2025

Die Professur ist in den Medizincampus Oberfranken eingebunden. Der Medizincampus Oberfranken dient der Ärzteausbildung in dem neuen Studiengang „Humanmedizin Erlangen/Bayreuth“ am Klinikum Bayreuth unter Verantwortung der Medizinischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Die Universität Bayreuth schafft mit dieser und weiteren neu einzurichtenden medizinnahen Profilprofessuren ein herausragendes Forschungsumfeld am Medizincampus Oberfranken.

Die Professur ergänzt und erweitert mit ihrem medizinnahen Fachgebiet die Forschungsmöglichkeiten der klinischen Professuren der Medizinischen Fakultät der FAU am Medizincampus Oberfranken zu einem überregional wahrnehmbaren Forschungsprofil. Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber (m/w/d) soll die Fähigkeit zur interdisziplinären Kollaboration durch entsprechende Veröffentlichungen vorweisen können. Die Erfahrung in der Einwerbung von Drittmitteln und aktive Beteiligung am Wissenstransfer wird vorausgesetzt. Eine internationale Vernetzung ist erwünscht.

Die wissenschaftliche Exzellenz soll durch international einschlägige Veröffentlichungen aus den Bereichen Mobile Computing und Telemedizin belegt sein. Dazu gehört Forschung zu Interaction Design und Entwicklung mobiler Anwendungen, Digital Health und Ubiquitous Computing Technologien, inklusive Wearables und Sensoren, sowie Systemen – auch KI-gestützten – die etwa personalisierte Diagnostik und Therapie unterstützen.

Entsprechende Lehrerfahrung und ein aktiver Beitrag zur akademischen Selbstverwaltung werden erwartet. Die Lehre ist vorrangig am Medizincampus Oberfranken zu erbringen. Die Fähigkeit, in englischer und deutscher Sprache zu unterrichten, wird erwartet.

Einstellungsvoraussetzungen sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualifikation einer Promotion nachgewiesen wird, und eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen, die auch im Rahmen einer Juniorprofessur oder außerhalb des Hochschulbereiches erbracht sein können. In das Beamtenverhältnis kann gemäß der bayerischen gesetzlichen Regelung berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen sind in dringenden Fällen möglich (Art. 60 Abs. 3 BayHIG).

Die Universität Bayreuth schätzt die Vielfalt ihrer Beschäftigten als Bereicherung und bekennt sich ausdrücklich zum Ziel der Chancengleichheit der Geschlechter. Wissenschaftlerinnen werden hierbei mit Nachdruck um ihre Bewerbung gebeten. Personen, die mehr Vielfalt in das Forschungs- und Lehrprofil der Universität Bayreuth einbringen, sind ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen. Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) mit Kindern sind sehr willkommen. Die Universität Bayreuth ist Mitglied im Best- Practice Club „Familie in der Hochschule e. V.“, hat erfolgreich am HRK-Audit „Internationalisierung der Hochschule“ teilgenommen und bietet einen Dual Career Support. Personen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbung

Bewerbungen (Lebenslauf mit Schriftenverzeichnis, Lehrerfahrung, Drittmitteleinwerbung, Zeugnisse und Urkunden) werden bis zum 16.03.2025 erbeten, sind an den Dekan der Fakultät für Fakultät für Mathematik, Physik und Informatik, Prof. Dr. Michael Guthe, zu richten und unter https://uni-bayreuth.berufungsportal.de einzureichen. Der Dekan steht für Fragen und weitere Informationen unter dekanat.mpi@uni-bayreuth.de zur Verfügung. Die Unterlagen werden nach Beendigung des Berufungsverfahrens gemäß den Anforderungen des Datenschutzes gelöscht.